Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl als alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl als 45 km/h, einer maximalen https://haass34332.blogsvirals.com/31612604/alles-über-fahren-lernen-kaiserslautern